Details

Schneider, Norbert / Volpert, Joachim / Fölsch, Peter / Schneider, Hagen (Hrsg.)
Gesamtes Kostenrecht
Justiz | Anwaltschaft | Notariat
Nomos
978-3-7560-0829-2
4. Aufl. 2025 / ca. 3600 S.
Kommentar
Termin: Juli 2025
Kurzbeschreibung
Reihe: Nomos Kommentar
Der bewährte NomosKommentar „Gesamtes Kostenrecht“ bietet eine fundierte und praxisorientierte Kommentierung aller für Justiz, Anwaltschaft und Notariat relevanten Kostengesetze. Die präzise Schwerpunktsetzung und die enge Verzahnung von Kosten- und Verfahrensrecht stellt ein unverzichtbares Arbeitsmittel dar. Mit der Reform steigen die Gebühren u.a. in den Bereichen:
- GKG und FamGKG: Wertgebühren plus 6 %, Fest- und Betragsrahmengebühren plus 9 %, neue Gerichtsgebühr bei Rechtsnachfolgeklausel und neue Wertvorschriften für Mietüberschreitungen und Anpassung an den Grundsteuerwert bei der Zwangsversteigerung; im FamGKG Anhebung der Regelverfahrenswerte in Kindschaftssachen sowie in Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen; Änderung der Vorauszahlungspflicht im Mahnverfahren
- RVG: Lineare Gebührenerhöhung um durchschnittlich 6 % bei den Wertgebühren und durchschnittlich 9 % bei den Fest- und Betragsrahmengebühren, Erhöhung der PKH/VKH-Kappungsgrenze von über 50.000 € auf über 80.000 €, gesenkte PKH-Abschläge; fiktive Terminsgebühr in Kindschaftssachen; Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren; Änderung der Gebührenstufen in Bußgeldsachen
- GNotKG: Lineare Gebührenerhöhung um durchschnittlich 6 % bei den Wertgebühren der Tabelle A, Änderung bei Freibetrag und Freigrenze bei den Gebühren in Betrauungssachen, neue Wertvorschriften für Hofübergaben (Ablösung des Einheitswertes durch den Grundsteuerwert), Einführung der Textform für notarielle Kostenberechnungen
- GvKostG: Gerichtsvollziehergebühren plus 9 %, neue Gebühr für elektronische Zustellungen, Anpassung der Wegegeldpauschalen
- HRegGebV: geänderte Gebühren für die Eintragungen in das Handelsregister
- JVEG: Erhöhung der Honorare für Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer um 9 %, Änderungen bei der TKÜ-Entschädigung
Praxisnah und verlässlich: Präzise Kommentierung, klare Verknüpfung von Kosten- und Verfahrensrecht sowie zahlreiche A-Z-Listen zur Wertermittlung.